Hundhaftpflicht haftet - nicht die Autoversicherung


Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat nun entschieden, dass für Schäden, die ein Hund anrichtet, nachdem er aus einem verschlossenen Auto ausgebüchst ist, nicht die Autoversicherung haftet, sondern die Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Das Gericht musste in einem Fall entscheiden, in dem ein Hund es schaffte, den elektrischen Fensterheber eines Autos zu betätigen, anschließend aus dem Fenster sprang und dann ein Pferd angriff. Der Hund verletzte das Pferd so schwer, dass es eingeschläfert werden musste. Die Haftpflichtversicherung des Tierhalters, wollte den Schaden nicht bezahlen. Sie argumentierte, dass dem Hund schließlich gelungen sei, eine technische Vorrichtung des Autos zu bedienen, demnach wäre die Autoversicherung für den Schaden zuständig.
Das Gericht sah das ganze aber anders. Es sei die Pflicht des Tierhalters, seinen Hund so zu sichern, dass er weder Menschen noch andere Tiere verletzen können und nicht die Aufgabe des Autobesitzers. Demnach müsse die Hundehaftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen.

Hundhaftpflicht haftet - nicht die Autoversicherung; Geschrieben am 13.4.2007
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