Hunde dürfen nur am Tag bellen
Ein Oberlandesgericht hat nun entschieden, dass Hunde in einem Wohngebiet nur nach Tagsüber bellen dürfen. Nachts ist das Bellen von Hunden als Lärmbelästigung anzusehen. Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat dies nun im Fall eines Schäferhundes entschieden. Der Besitzer des Schäferhundes war von seiner Nachbarin verklagt worden. Der Schäferhund hatte immer dann gebellt, wenn am frühen Morgen die Zeitung gebracht worden ist. Auch tagsüber schlug er an, wenn Briefbote oder Paketdienst am Haus waren. Die Klägerin hatte die Lautstärke gemessen und dabei in der Spitze 80 bis 99,6 Dezibel gemessen.
Das Gericht gab der Klägerin nun teilweise recht. Zwischen 23 Uhr und 7 Uhr ist das Bellen des Hundes als Lärmbeeinträchtigung anzusehen. Die Nachtruhe müsse geschützt werden. Das Bellen während des Tages sei hinzunehmen. Da das Wohngebiet in dem der Besitzer mit seinem Hund lebt ein Mischgebiet sei, würde das Hundegebell dann nicht auffallen.
Das Urteil des Oberlandesgericht Brandenburg hat das Aktenzeichen 5 U 152/05. Hunde dürfen nur am Tag bellen; Geschrieben am 7.2.2007
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