2010 in Berlin - Chippflicht für alle Hunde
Das neue Jahr 2010 hat auch für Änderungen für Hundebesitzer in Berlin gesorgt. Von nun an müssen in der Hauptstadt alle Hunde, die vor 2005 geboren und angeschafft wurden, gekennzeichnet und haftpflichtversichert sein.
Für diese Hundegruppe galt bislang eine Überrangsregelung nach dem Berliner Hundegesetz (HundeG berlin). Die Übergangsfrist ist nun abgelaufen. Wer also einen Hund hat, der vor 2005 geboren wurde oder angeschafft wurde, sollte sich nun schnellstmöglich im neuen Jahr auf die Socken machen und Kennzeichnung des Vierbeiners nachholen und eine Haftpflichtversicherung abschließen. Wer gegen das Berliner Hundegesetz verstößt und sein Tier nicht entsprechend versichert bzw. kennzeichnet, der riskiert empfindliche Bußgelder. Kontrolliert wird durch die Ordnungsämter.
In Berlin gibt es seit 2004 Bestimmungen zur Kennzeichnung von Tieren mittels Mikrochip. Die Chippflicht gilt ab 2010 nun für alle.
2010 in Berlin - Chippflicht für alle Hunde; Geschrieben am 1.1.2010
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